Liebe Freunde, Mitglieder und Fallschirmspringer,
es ist soweit! Mit der jüngsten Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen vom 8.5.2020 werden einige Maßnahmen zum Schutz vor Corona gelockert. Das gibt uns die Möglichkeit, vorsichtig in die Saison 2020 zu starten! Sicher wird das in der Anfangsphase kein „normaler“ Sprungbetrieb werden. Aber wir tasten uns ran!
Dafür gelten Vorschriften, die unbedingt einzuhalten sind (Zusammenfassung aus der Verordnung und weiteren Regeln).
- Weiterhin gelten das Kontaktverbot, die Abstandsregeln (1,5 Meter Mindestabstand) und die Empfehlung zum Tragen eines MNS (Mund-Nasen-Schutz).
- Ab dem 11. Mai ist sportliches Training auf Sportaußenanlagen erlaubt, solange Mindestabstand und Hygieneregeln eingehalten werden. Für die Durchführung des Sports gelten die Leitplanken des DOSB und die Empfehlungen der Sportfachverbände, in unserem Fall die Übergangsregeln der BKF vom 3. Mai 2020. Im Zweifel entscheidet die Verordnung des Landes, denn die Entscheidungskompetenz liegt in der Verantwortung der Bundesländer.
- Reisen in das Land Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt, aber dieses Verbot gilt nicht für die Mieter von Wohnwagenstellplätzen oder Zimmern auf dem Platz und deren Angehörige. Auch Familienbesuche sind möglich.
- Definition Sportstätte: der Bereich um das Manifest mit Landezone und Packhalle ist unsere Sportstätte. Hier dürfen sich nur Sportler und Funktionspersonal aufhalten. Angehörige und Zuschauer haben hier keinen Zutritt.
- Für den Bereich um das Vereinsgebäude samt Campingflächen und Gemeinschaftseinrichtungen (Sanitärbereiche) gem. § 4 der Landesverordnung gelten die Abstandsregeln und gesteigerte hygienische Anforderungen. Wir werden per Aushang auf die Regeln hinweisen! Können diese Regeln nicht eingehalten werden, müssen wir die Gemeinschaftsräume schließen!
- Im Sportbetrieb ist laut Landesverordnung am Boden ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Darüber hinaus folgen wir den Regeln der BKF, also den gemeinsamen Richtlinien des DFV und DAeC. Sollte der Mindestabstand nicht einzuhalten sein, ist immer ein MNS zu tragen. Das gilt insbesondere für den Steigflug. Springer tragen spätestens ab dem Einstieg ins Flugzeug einen MNS sowie einen Helm mit Visier oder Schutzbrille. Dazu lange Sprungkleidung (Kombi) und feste geschlossene Schuhe.
- Freifalltaugliche Masken von Rainbow Design bieten wir in verschiedenen Größen für 12 € zum Verkauf an. Nein, Ihr könnt sie nicht anprobieren!
- Wir werden max. 14 Springer in die DFIXX setzen. Es werden keine “Dreier-Reihen“ gebildet.
- Tandem- und Ausbildungssprünge finden vorerst nicht statt.
- Der Imbiss wird vorerst nicht geöffnet, auch wenn die Vorordnung im § 3 Gaststättenbetrieb zulässt. Hier muss erst ein gemeinsames Konzept entwickelt werden.
- Wer am Sprungbetrieb teilnehmen möchte, muss sich per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden und soll gleich unseren Beförderungsvertrag ausgefüllt als PDF beifügen. Meldeschluss ist Donnerstagabend 22:00 Uhr.
- Bei Fragen ruft gern direkt bei Thomas Reinke 0175 4172856 oder Axel Gotsche 0172 3806900 an.
Dann freuen wir uns jetzt auf das erste Wochenende Sprungbetrieb Spezial. Bereits ab Freitagnachmittag freuen wir uns über Eure Hilfe bei den Vorbereitungen und dem Frühjahrsputz!